SOS-Regenbogenland
Vorstand:
Sabine Härtl und Bernd Zeisberg
Goldenke 48
37412 Herzberg am Harz
Telefon: 0151/7505 1818
e-Mail: kontakt@sos-regenbogenland.com
Website: www.sos-regenbogenland.com
Verantwortlich nach § 6 Abs.2 MDStV:
Sabine Härtl und Bernd Zeisberg
Vereinssitz:
SOS-Regenbogenland
Goldenke 48
37412 Herzberg am Harz
Der Verein wird nach der Zusammenlegung der Finanzämter Herzberg am Harz und Northeim neu unter der Steuernummer 35/274/01328 beim Finanzamt Northeim-Herzberg geführt.
Dem Finanzamt Herzberg am Harz wurde angezeigt, dass der Verein SOS-Regenbogenland ein EDV-gestütztes Verfahren zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) nutzen möchte.
Disclaimer und Datenschutzbestimmungen finden Sie unter dem Punkt Datenschutz.
Satzung des Tierschutzvereins SOS-Regenbogenland
(laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14.02.2021)
§ 1
Zweck der Körperschaft ist die die Förderung des Tierschutzes. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung von Tierschutzprojekten anderer Tierschutzorganisationen im In- und Ausland. Die Tierschutzprojekte haben ihren Schwerpunkt in der medizinischen Behandlung von kranken oder verunfallten Tieren, der Sicherung von Futter, medizinischer Versorgung sowie Kastration von Tieren über Patenschaftsprojekte, dem Auf- und Ausbau von Rettungsstationen sowie der Kastration von Straßentieren.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch das Sammeln von zweckgebundenen Spendengeldern sowie über Direktspenden und monatliche Patenschaftsbeiträge.
Außerdem werden zugunsten dieser Projekte Geschenkartikel verkauft, deren Erlös ebenfalls zweckgebunden zu verwenden ist. Dies geschieht dadurch, dass der Käufer im Kaufdialog angibt, welches Projekt er mit seinem Einkauf fördern will und der Verein die Überschüsse nachweisbar für diese Tierschutzprojekte verwendet.
Die gesamte Tätigkeit erfolgt auch in Kooperation mit anderen Tierschutzvereinen.
§ 2
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabeordnung.
§ 3
Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.
§ 4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5
Der Verein finanziert sich nicht über Mitgliedsbeiträge. Daher ist die Aufnahme von Fördermitgliedern nicht vorgesehen. Aktives Mitglied des Vereins kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Aktive Mitglieder können Anträge stellen und sind stimm- sowie wahlberechtigt. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
Ein Mitglied kann durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied ohne Einhaltung einer Frist aus dem Verein austreten.
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft oder grob fahrlässig die Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung.
Bei der Beschlussfassung ist das betroffene Mitglied nicht stimmberechtigt.
§ 6
Ordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen
a) wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder
b) wenn die Einberufung von einem Viertel alle Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird. Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, schriftlich oder auf elektronischem Wege unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
Die Einberufungsfrist beträgt zwei Wochen. Die Einladung gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn sie an die letzte dem Verein vom Mitglied bekannt gegebene Anschrift bzw. Email-Adresse gesendet wurde.
Die Tagesordnung legt der Vorstand unter Berücksichtigung der Vorschläge der Mitglieder fest.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vereinsmitglieder anwesend oder vertreten ist. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechts kann eine andere Person bevollmächtigt werden. Die Vollmacht ist für jede Versammlung gesondert schriftlich zu erteilen.
Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der anwesenden Mitglieder. Zum Ausschluss von Mitgliedern, zu Satzungsänderungen, zur Änderung des Vereinszwecks und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 2/3 erforderlich.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen können jederzeit von einem Mitglied beim Vorstand schriftlich beantragt werden. In Eilfällen kann die Ladungsfrist für eine außerordentliche Mitgliederversammlung auf eine Woche verkürzt werden. Die Eilbedürftigkeit ist in der Versammlung durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu bestätigen.
§ 7
Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an den Tierschutz für Osterode und Umgebung e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von der zuständigen Registerbehörde oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und bedürfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern spätestens mit der nächsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.
§ 8
Der Verein verarbeitet zur Erfüllung der in dieser Satzung definierten Aufgaben und des Zweckes des Vereins personenbezogene Daten und Daten über persönliche und sachbezogene Verhältnisse seiner Mitglieder. Diese Daten werden darüber hinaus gespeichert, übermittelt und verändert.
Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Speicherung, Bearbeitung, Verarbeitung sowie Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Eine anderweitige Datenverwendung (beispielsweise Datenverkauf) ist nicht statthaft.
Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft über seine gespeicherten Daten, Berichtigung seiner gespeicherten Daten im Falle der Unrichtigkeit, auf Sperrung sowie Löschung seiner Daten.
Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder weiter der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien zu.
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